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Öffentlichkeitsbeteiligung

Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Gerbstedt

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Gerbstedt zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 03.07.2023 bis 18.08.2023 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Gerbstedt befindlichen Hauptverkehrsstraßen (B180). Bis einschließlich 31.08.2023 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024 öffentlich ausgelegt.

Ort der öffentlichen Auslegung: Stadt Gerbstedt, Haus 4, Einwohnermeldeamt, Markt 1, 06347 Gerbstedt

Zeiten der öffentlichen Auslegung: 

Montag:           von 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch:         von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag     von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag             von 9:00 bis 12:00 Uhr

und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung (034783/61-0).

Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Gerbstedt  (www.stadt-gerbstedt.de)  unter der Rubrik Veröffentlichungen\Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.

Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (hier) einzusehen. 

Sie haben bis zum 17.05.2024 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an Stadt Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt oder per E-Mail an  – sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat der Stadt Gerbstedt abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Entwurf Lärmaktionsplan