Allgemeinverfügung des LK MSH Zugang Spielplätze
Allgemeinverfügung
Der Landkreis Mansfeld-Südharz erlässt auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV- 2in Sachsen-Anhalt (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 5. SARS-CoV-2-EindV) die nachfolgende Allgemeinverfügung über die Genehmigung des Zugangs zu Spielplätzen im Landkreis Mansfeld-Südharz.
Näheres entnehmen Sie bitte dem PDF Dokument.
Weitere Informationen: