Wohngeld
Allgemeine Informationen
Die Zuständigkeit für das Wohngeld obliegt dem Landkreis Manfeld-Südharz.
In der Stadtverwaltung der Stadt Gerbstedt befindet sich keine Wohngeldstelle.
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.mansfeldsuedharz.de/de/leistung/leistung/218/wohngeld_beantragen.html
Die dazu benötigten Formulare erhalten Sie auf dieser Internetseite
https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/bauen-und-wohnen/wohngeld/#c330129
Ansprechpartner
HauptverwaltungMarkt 1
06347 Gerbstedt
I. Mahler
(034783) 61-125