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Wohngeld


Allgemeine Informationen

Die Zuständigkeit für das Wohngeld obliegt dem Landkreis Manfeld-Südharz.

In der Stadtverwaltung der Stadt Gerbstedt befindet sich keine Wohngeldstelle.

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.mansfeldsuedharz.de/de/leistung/leistung/218/wohngeld_beantragen.html

 

Die dazu benötigten Formulare erhalten Sie auf dieser Internetseite

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/bauen-und-wohnen/wohngeld/#c330129


Ansprechpartner

Hauptverwaltung
Markt 1
06347 Gerbstedt

I. Mahler
Telefon (034783) 61-125