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Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplan Stadt Gerbstedt Stand 05/2024

 

Lärmaktionsplan der Stadt Gerbstedt

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Gerbstedt zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Gerbstedt befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt.

Die 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Gerbstedt erfolgte im Zeitraum vom 03.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023.

Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt. Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Gerbstedt erfolgte im Zeitraum vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024.

Bis zum 17.05.2024 sind keine Hinweise und Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanentwurf eingegangen, so dass der Lärmaktionsplan der Stadt Gerbstedt dem Stadtrat der Stadt Gerbstedt zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.

Der Beschluss über den Lärmaktionsplan der Stadt Gerbstedt erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 04.06.2024. Er ist damit in Kraft getreten.

Der Lärmaktionsplan kann in der Verwaltung der Stadt Gerbstedt und über den Link auf der Homepage der Stadt Gerbstedt eingesehen werden:

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