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Öffentliche Auslegung zum Überschwemmungsgebiet Saale

Einheitsgemeinde Gerbstedt, den 30. 08. 2024

 

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Festsetzungsverfahrens

 

Die vorgesehene Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Saale wird durch das Landesverwaltungsamt amtlich bekanntgemacht.

 

Entsprechend § 76 Abs. 4 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), in Verbindung mit § 99 Abs. 2 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), liegt vor der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Saale der Verordnungsentwurf bei der Wasserbehörde für die Dauer von einem Monat zur Einsicht aus. Der Verordnungsentwurf (PDF-Datei) sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes werden auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes in einem Geoinformationssystem (GIS) zur Ansicht bereitgestellt.

 

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

 

Für die Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, steht ebenfalls die Möglichkeit zur Verfügung den Verordnungsentwurf und die entsprechenden Karten des Überschwemmungsgebietes bei der Stadt Gerbstedt einzusehen.

Auslegungszeitraum:     23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024

 

Zu den Zeiten:

Mo, Mi und Fr.: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Di: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Do: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
        
Auslegungsort:

Stadt Gerbstedt
Einwohnermeldeamt
Markt 1
06347 Gerbstedt


Zum Entwurf der Verordnung kann sich bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wasserbehörde geäußert werden:

 

Landesverwaltungsamt
Obere Wasserbehörde
Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)